Die rechtliche Situation der BRD

Arthur Valkom - Bewusstseinsforschung







Die rechtliche Situation der BRD






"Wer der Gerechtigkeit und Güte nachjagt, der findet Leben,


Gerechtigkeit und Ehre." -Sprüche 21.21-


Es folgen zum Einstieg zwei Gespräche meiner guten Freunde Arne und Arne, um ein grundlegendes Verständnis über die derzeitige Siuation in Deutschland zu veranschaulichen.


JUSTIZ ERTAPPT (Teil 1)

JUSTIZ ERTAPPT (Teil 2)


Ergänzend sollte man noch hinzufügen, dass wenn es um die Frage der Souveränität Deutschlands geht, gern der Artikel 7 des 2+4-Vertrags zitiert wird, nachdem das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten erlangt hat.


Worüber jedoch niemand spricht, ist der Artikel 6 des 2+4-Vertrags. In diesem heißt es nämlich, dass das Recht des vereinten Deutschlands, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, von diesem Vertrag nicht berührt wird.

Das bedeutet, dass der 2+4-Vertrag keine Anwendung bei Bündnissen findet.

Jetzt kann sich jeder einmal selbst anschauen, wo die BRD überall eingetragener Bündnispartner ist und darüber nachdenken, was dies in der Folge bedeutet.



Es heißt ja nicht umsonst "Bündnisgebiet", wenn international von der BRD gesprochen wird.


Wie man sehen kann ist die rechtliche Situation in der BRD zwar eindeutig, jedoch wird es knifflig, wenn es um Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten geht. Dort glaubt man, dass alles seine Richtigkeit hat und sollte jemand auf die Idee kommen, diese Einrichtungen auf den oben beschriebenen Umstand hinzuweisen, fallen sofort Worte wie "Reichsbürger" oder ähnliches. Außerdem verliert man direkt den Anspruch auf rechtliches Gehör, da man ja nur ein "Spinner" ist.


Vernünftiger ist es an dieser Stelle, Behörden und Gerichte genau dort anzugreifen, wo die Schwächen liegen, nämlich bei ihren eigenen Gesetzen und bei der Erstellung von Urkunden. Da, wie in den Videos erklärt, niemand die Haftung übernehmen möchte, werden bei den Behörden und Gerichten lediglich Scheingeschäfte abgewickelt (§ 117 BGB).


Das BGB findet dabei auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält. So finden die Formvorschriften wie z.B. §§ 126 bis 130 Anwendung auf jede juristische und/oder behördliche Rechtshandlung bzw. jedes Rechtsgeschäft, kurzum auf jeden juristischen und handelsrechtlichen Rechtsakt, denn das BGB bildet gleich nach dem Grundgesetz die ranghöchste Rechtsnorm im Staat und ist damit übergeordnetes Recht, welches nach unten durchsticht.




Weitere Formvorschriften finden wir in der StPO, sowie der ZPO. Aus diesen Gesetzen geht klar hervor, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Entscheidungen und Erklärungen erforderlich ist.



Mein erster Rat lautet deshalb:


Beantragen Sie Akteneinsicht und besorgen Sie sich eine Kopie der Akte (ggf. über einen Anwalt). Sie werden feststellen, dass die Urschriften in den Akten teilweise ganz erhebliche Mängel aufweisen.




Möchten Sie nun wissen, wie man sich bei Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten richtig verhält, so empfehle ich Ihnen die Seminare bei Arne Freiherr von Hinkelbein zu den Themen: Juris-Strafverfahren und Juris-Zivilverfahren zu besuchen, damit ein Grundverständnis über die Arbeit mit Beschwerden, Berufungen und Revisionen entsteht. Der Ansprechpartner für die Ausarbeitung solcher Schreiben bin anschließend ich. In Ausnahmesituationen übernehme ich auch die Seminarleitung und vermittle ein Bild zu den Themen: Juris-Strafverfahren und Juris-Zivilverfahren (Sollte Arne verhindert sein).


Hier geht es zur Website von Arne Freiherr von Hinkelbein:


https://www.creaplan.org/



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Die Wissenspakete finden Sie hier:


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